Produktinformation
Antworten zum Thema "Produktinformation"
1. Differenzbesteuerung bei Silbermünzen
Bei unseren differenzbesteuerten Silbermünzen handelt es sich um Endpreise. Sämtliche Steuern sind bereits im Preis enthalten. Durch die Anwendung der Differenzbesteuerung können wir weiterhin Silbermünzen zu einem günstigen Preis anbieten. Aufgrund einer zu berücksichtigenden Wertgrenze findet die Differenzbesteuerung bei den 1-KG Münzen nur teilweise Anwendung.
2. Handelt es sich bei den angebotenen Produkten ausschließlich um Neuware?
Bei unseren Degussa Edelmetallbarren handelt es sich um ungebrauchte Neuware mit Zertifikat.
Die sogenannten "bullion coins" (1 Unze Goldmünzen der Wiener Philharmoniker, Krügerrand, Maple Leaf, China Panda, Nugget, American Eagle und Buffalo) tragen den Prägestempel des aktuellen Jahrgangs und sind neuwertig.
Bei kleineren Stückelungen stehen die Abbildungen stellvertretend für die Münzgattung. Jahrgänge oder Motivvarianten liefern wir je nach Verfügbarkeit aus. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung eines bestimmten Jahrgangs. Dies gilt auch für die von uns angebotenen Umlaufgoldmünzen.
Münzen aus der Kategorie Numismatik sind hiervon selbstverständlich ausgenommen.
3. Sind Degussa Barren LBMA-zertifiziert?
Generell sind nur die sogenannten Standardbarren LBMA-zertifiziert. Ein Standardgoldbarren („Good-Delivery-Barren“) wiegt nominell 400 Feinunzen (rund 12,44 kg). Das zugelassene Feingewicht der goldenen Standardbarren kann jedoch zwischen 350 und 430 Unzen variieren (750 bis 1100 Feinunzen bei Silber).
Unsere Barren werden im Auftrag der Degussa Goldhandel GmbH von LBMA zertifizierten Unternehmen hergestellt.
Aktuell verfügt die Degussa über keine eigenen Kapazitäten zur Herstellung von Edelmetallbarren. Unser Ziel ist es, unseren Kunden Edelmetallanlagen in höchster Qualität zu attraktiven Preisen anzubieten. Deshalb lassen wir unsere Barren mit dem weltweit bekannten Schriftzug und dem Sonne/Mond-Logo bei den besten Edelmetallscheideanstalten in der Schweiz und Deutschland herstellen, die mit ihrer Jahrzehnte langen Erfahrung in diesem Bereich genau für diese Punkte stehen.
Die Degussa fühlt sich einem nachhaltigen Umgang mit den weltweiten Rohstoffressourcen verpflichtet. Wir lassen unsere Barren deshalb ausschließlich bei Herstellern produzieren, die das weltweit anerkannte Siegel „London Good Delivery Standard“ tragen und die einen Nachweis über ihre eigene Lieferkette führen.
4. Was ist handelsübliche Qualität bei Anlagemünzen?
Anlagemünzen werden wie Umlaufmünzen in großen Mengen maschinell geprägt, meist dient ein Prägestempel zur Herstellung einer großen Anzahl von Münzen. Kleinere Unebenheiten, Dellen, Kerben und ähnliche Unvollkommenheiten, welche sowohl bereits im Herstellungsprozess als auch beim späteren Transport und Handling entstehen können, sind ebenso unvermeidbar wie jahrgangsabhängige Abnutzungserscheinungen. Sie stellen keine Wertminderung dar, da bei diesen Münzen -anders als bei Sammlermünzen- nicht der Anspruch besonderer optischer Perfektion besteht, sondern die Wertanlage im Vordergrund steht. Es findet daher auch keine Einstufung in die für Sammlermünzen üblichen Kategorien statt.
5. Was sind Umlaufgoldmünzen?
6. Werden für Barren und Münzen Echtheitszertifikate geliefert?
Für jeden Edelmetall-Barren, der im Auftrag der neuen Degussa hergestellt wurde, erhalten Sie auch ein Zertifikat, jedoch mit folgender Einschränkung:
Bei dem 1 Unze Quadratguss Goldbarren und der Neuauflage des 1 Unze Goldbarrens in historischem Design ist nur das Qualitätssiegel "melter assayer" eingeprägt, ein separates Zertifikat ist hier nicht enthalten.
Bei den historischen Barren handelt es sich um Goldbarren aus der Produktion der alten Degussa AG (Deutsche Gold- und Silber Scheideanstalt, bis 2005), die von uns angekauft und auf Echtheit überprüft wurden. Diese sind in Folie verpackt, enthalten jedoch i.d.R. kein Zertifikat.
Für Münzen können und dürfen wir Ihnen kein Zertifikat zur Verfügung stellen, da diese Artikel nicht aus unserer eigenen Produktion stammen und die Zertifizierung nur vom jeweiligen Emittenten erfolgen darf. Einige Münzprägeanstalten geben für die von ihnen geprägten Münzen Echtheitszertifikate aus, in diesen Fall werden diese selbstverständlich mitgeliefert.