Württemberg 20 Mark Karl Kaiserreich Gold
Württemberg 20 Mark Karl Kaiserreich Gold
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Technische Daten
Produktbeschreibung
Die deutsche Reichsgründung erfolgte am 18. Januar 1871 mit der Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser in Versailles. Im Zuge der Reichsgründung wurde eine Währungsreform durchgeführt. Hierbei wurde der Taler durch die Mark als Zahlungsmittel ersetzt. Jeder Regent der 25 Teilstaaten hatte das Recht eine eigene Goldmark zu prägen.
Die Porträtseite zeigt den jeweiligen Regenten. Auf der anderen Seite sind das Staatswappen, Nennwert und Prägejahr zu sehen.
20 Mark Gold, J. 290
Erhaltung: ss-vz
Avers: KARL KOENIG VON WUERTTEMBERG ∙ Kopf nach rechts
Revers: DEUTSCHES REICH | Reichsadler * 20 M. * Reichsadler.
Rand: GOTT MIT UNS dazwischen jeweils eine Arabeske
Entwurf und Stempel von Prof. Christian Schnitzspahn, Darmstadt
Im Jahre 1806 wurde Württemberg zum Königreich erhoben. Bis 1810 erlangte es weitere Gebiete, unter anderem durch Tausch mit Bayern und Baden. Der Wiener Kongress bestätigte die neue Gebietserweiterung. Von 1815 bis 1866 gehörte das Königreich zum Deutschen Bund. Nach dem Deutsch-Französischen Krieg und der Reichsgründung 1870/71 ging es zum Deutschen Kaiserreich über. Der Ausruf zum Volksstaat Württemberg erfolgte nach der Novemberrevolution 1918.
Als einziger Sohn von König Wilhelm I. von Württemberg übernahm Karl 1864 bis 1891 als dritter König von Württemberg die Herrschaft. Bereits zuvor im Juli 1846 heiratete er eine der Töchter des russischen Zaren Nikolaus I und der Alexandra Fjodorowna.
Unter seiner Herrschaft trat das Königreich Württemberg 1871 in das Deutsche Reich ein. Zwar erlitt es Einschränkungen der Souveränität, jedoch gewann es an höhere Sicherheit in der Innen- sowie der Außenpolitik. Darunter verfügte Württemberg über eine eigene Militärverwaltung. König Karl starb am 30. Oktober 1891 im Alten Schloss von Stuttgart.
Die Abbildungen stehen stellvertretend für die Münzgattung. Jahrgänge oder Motivvarianten liefern wir je nach Verfügbarkeit aus. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung eines bestimmten Jahrgangs
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