Die smarte Investment-Alternative - das Degussa Tax-free Silver Storage
Einfach ausgewählte Silbermünzen und -barren bei Degussa kaufen und durch die Einlagerung ins Degussa Zollfreilager auf jeden Einkauf 19 % Mehrwertsteuer sparen!
Silberprodukte
Das Degussa Zollfreilager-Prinzip
Silber mit Steuervorteil kaufen und höhere Liquidität für mehr Investment sichern
Entscheiden Sie sich für ausgewählte Silbermünzen und -barren aus unserem Produktportfolio und profitieren sie vom Steuervorteil durch die Einlagerung ins Zollfreilager. Die beiden nachfolgenden Beispiele erklären die Vorteile:




Die wichtigsten Fakten zum Degussa Zollfreilager:
Was ist ein Zollfreilager und wo steht es?
Bei einem Zollfreilager handelt es sich um ein Transitlager für Waren. Ursprünglich werden Waren in diesem Lager zwischengelagert. Seit vielen Jahren gibt es jedoch auch die Möglichkeit, Edelmetalle über ein Zollfreilager zu handeln. Ein Zollfreilager befindet sich steuerrechtlich in einem Nicht-EU-Land.
Welche Gebühren und Kosten fallen für die Einlagerung an?
Einlagerung (inkl. Mehrwertsteuer pro Transaktion)
- Einlagerungspauschale bei Käufen und der Einlieferung eigener Ware | 19,00 €
- Prüfung von Eigen-/ und Fremdware bei Einlieferungen (je 15 Minuten Zeitaufwand) | 19,00 €
Verwahrung (Staffelsätze in % p.a. zzgl. MwSt.)
Die Lagergebühren für die Verwahrung im Wert- bzw. Zollfreilager betragen (inkl. Versicherung) mindestens 2,50 EUR (inkl. MwSt.) im Kalendermonat bzw. 7,50 EUR (inkl. MwSt.) im Kalenderquartal. Über die Mindestbeträge hinaus gelten auf die Lagerbestandswerte am 1. Handelstag eines jeden Kalendermonats die nachfolgenden, auf ein Jahr bezogenen, Staffelsätze (zzgl. MwSt.):
... bis zu einem Lagerbestandswert von 500.000,00 €
- für Artikel aus Silber | 1,45 %
... ab einem Lagerbestandswert von 500.000,01 € bis 1.000.000,00 €
- für Artikel aus Silber | 1,35 %
... ab einem Lagerbestandswert von 1.000.000,01 €
- für Artikel aus Silber | 1,20 %
Die Lagergebühren werden wie folgt ermittelt und berechnet:
Für jedes Wert- bzw. Zollfreilager wird, jeweils getrennt, am 1. Handelstag eines Kalendermonats auf Basis der jeweiligen Degussa Referenzpreise der Produktkategorie „Buchmetall“ (Ankaufskurse) der Lagerbestandswert festgestellt. Auf diesen werden die oben genannten Staffelsätze (p.a.) angewandt und die Lagergebühr für den gesamten Monat ermittelt. Die Berechnung erfolgt quartalsweise nachträglich per Wertlager-Rechnung. Bei der Auflösung eines Wert- bzw. Zollfreilagers erfolgt eine zeitanteilige Endabrechnung.__________________
Die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte der Preisliste der Wertlagerbedingungen.
Weshalb sind Silber, Platin und Palladium beim Kauf in ein Degussa Zollfreilager von der MwSt. befreit?
Normalerweise ist Silber nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Nach einer Klarstellung des Bundesfinanzministeriums im Jahr 2022 sollte die Differenzbesteuerung nicht mehr für Silberanlagemünzen angewendet werden dürfen. Durch den Kauf von Silber, Platin und Palladium in ein Degussa Zollfreilager können diese dennoch völlig legal ohne Mehrwertsteuer angeboten werden.
Welche Produkte sind beim Kauf in ein Degussa Zollfreilager von der MwSt. befreit?
Neben den 1 kg und 5 kg sowie 15 kg Silberbarren sind auch 100 Gramm Platinbarren und Palladiumbarren sowie 1 Unze Silbermünzen (Maple Leaf, Britannia und Krügerrand) über das Degussa Zollfreilager mehrwertsteuerfrei erhältlich.
Kann ich auch Gold dem Degussa Zollfreilager beimischen?
Aktuell sind ausschließlich die Weißmetalle, also Silber, Platin und Palladium über das Degussa Zollfreilager erhältlich. Gold unterliegt keiner Mehrwertsteuer und kann deshalb bedenkenlos direkt erworben werden.
Was passiert, wenn ich die Produkte ausliefern lasse?
Die Auslieferung ist jederzeit nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Bei der Auslieferung wird der jeweils aktuelle Mehrwertsteuerbetrag ermittelt und in Rechnung gestellt.
Unterliegt die Wertlagerung der Einlagensicherung? Was passiert, wenn die Degussa in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät?
Ihre im Zollfreilager verwahrten Edelmetalle sind Ihr persönliches Eigentum. Da Edelmetalle im Gegensatz zu Bankeinlagen keine Forderungen sondern Sachwerte sind, besteht niemals das Risiko eines Zahlungsausfalls. Auch bedarf es keiner Insolvenzabsicherung. Sie können über Ihre eingelagerten Bestände jederzeit aus eigenem Recht heraus verfügen.
Selbst im Fall einer Insolvenz der Degussa dürfte und könnte Ihr Lagergut nicht zur Haftung für Verbindlichkeiten der Degussa herangezogen werden.