In 4 Schritten zum individuellen Degussa Goldsparplan
Sparplanvariante wählen
Wählen Sie aus einer unserer drei Goldsparplanvarianten (Goldsparen, Wertlagersparen oder Goldabonnement).
Sparplan beantragen
Beantragen Sie den Goldsparplan in wenigen Schritten über unseren Onlineshop.
Vertragseinrichtung
Befüllen und unterzeichnen Sie die von uns zugesendeten Vertragsunterlagen und senden diese elektronisch oder per Post wieder an uns zurück.
Einzahlungen
Beauftragen Sie Einzelüberweisungen oder Daueraufträge bei Ihrer Hausbank zugunsten des Goldsparplanes und erhalten Sie für jede Einzahlung eine Bestätigung über die Bestandsveränderung.
Sind auch Teil-Auszahlungen möglich? Welche Gebühren fallen hierfür an?
Sie können aus Ihrem Sparplanbestand handelstäglich eine beliebige Menge Feingold an uns verkaufen. Die Ankäufe erfolgen zum Ankaufskurs des Degussa-Referenzpreises „Feingold Gramm Goldsparen“ von 13:00 Uhr und kosten 19,00 EUR je Vorgang. Ein unmittelbarer Anspruch auf Auslieferung besteht nur für die im Sammellager hinterlegten 1 kg Goldbarren Degussa. Die alternative Auslieferung von Münzen oder Barren anderer Gewichtseinheiten bedingt einen Verkauf aus dem Goldsparen und den gleichzeitigen Kauf der gewünschten Gattungen. Für den Erwerb konkreter Stücke empfehlen sich daher unsere anderen Sparplanvarianten.
Wie lange ist die Laufzeit? Oder kann man theoretisch so lange man möchte hier einzahlen?
Goldsparverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Bei der Auflösung kauft die Degussa den Sparplanbestand zum Ankaufskurs des jeweiligen Referenzpreises wieder an.
Wie hoch sind die Nebenkosten beim Goldsparplan (Kontoführung o. ä.)?
Die Anlage und Führung von Goldsparplänen erfolgt kostenfrei. Ebenso die Lagerung anteiliger Bestände beim Wertlagersparen und beim Goldabonnement in Sammellagern. Auch die Umlagerung ersparter Stücke in ein individuelles Kundenwertlager erfolgt kostenlos. Gebühren in Form von Lieferkosten oder Wertlagergebühren entstehen erst, wenn die Stücke zu Alleineigentum der Kunden werden. Bei der Variante Goldsparen wird eine Lagergebühr in Höhe von 0,48 % (brutto) pro Jahr erhoben.
Wie erfolgt der Legitimationsnachweis, wenn Sparverträge online abgeschlossen werden?
Sofern die (monatlichen) Sparleistungen von einem im Inland geführten Bankkonto des Sparplaninhabers überwiesen werden, oder wir anfallende Gebühren mittels SEPA-Lastschrift von einem solchen Konto im Inland einziehen dürfen, genügt uns eine einfache Ausweiskopie als Legitimationsnachweis. Ansonsten benötigen wir als Nachweis eine amtlich beglaubigte Ausweiskopie. Alternativ kann für die Rücksendung der Vertragsunterlagen das Postident-Verfahren der Deutschen Post AG genutzt werden. Lautet der Sparplan auf ein minderjähriges Kind, benötigen wir eine Fotokopie der Geburtsurkunde und ggf. einen Sorgerechtsnachweis des alleinerziehenden Elternteils (siehe vorherige Frage).
Kann ich die regelmäßigen Sparbeiträge von der Degussa auch per Lastschrift einziehen lassen?
Als monatliche Sparleistung empfehlen wir Beträge ab 50,00 €, darüber hinaus sind Sonderzahlungen jederzeit möglich. Diese sind vom Kunden selbst zu veranlassen - am besten durch die Einrichtung eines Dauerauftrags. Ein Einzug per Lastschrift ist nicht vorgesehen.
Kann ich von einem Sparplanplan mit Bestand später einfach in eine andere Variante wechseln?
Nein, das ist nicht möglich. In diesem Fall ist der bisherige Sparplanvertrag durch Auflösung und Verkauf an die Degussa zu beenden, wobei der Verkaufserlös auf den neu abgeschlossenen Vertrag eingezahlt wird. Am besten setzen Sie sich dazu mit dem Team Goldsparplan in Verbindung. Gerne auch per E-Mail goldsparplan@degussa-goldhandel.de