Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Änderungen, Form
§ 2 Vertragsschluss, Benutzerkonto, Legitimationsprüfung,
Einlieferung
§ 3 Widerrufsrecht
§ 4 Durchführung der Wertlagerung, Auslagerung
§ 5 Gebühren und Kosten,
Versicherung
§ 6 Verfügungsbefugnis, Vollmacht, Kundenmehrheit, Rechtsnachfolge
§ 7 Schadensersatzhaftung
§
8 Kündigung des Vertrages
§ 9 Rechtswahl, Streitbeilegung, Gerichtsstand
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Änderungen, Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Einlagerung und Verwahrung von Edelmetallen im Degussa Wertlager
(Wertlagerbedingungen) gelten für alle Verträge, die zwischen Ihnen als Kunden (Verbraucher und
Unternehmer) und uns als Betreiber des Degussa Wertlagers über die Lagerung und Aufbewahrung
wertvoller Güter abgeschlossen werden ((Wert-) Lagervertrag / Vertrag). Gegenstand der
Wertlagerung sind Edelmetallprodukte mit variablen Preisen (sog. Investmentprodukte), die bei uns käuflich bzw.
aufgrund eines Degussa Goldsparplans (Wertlagersparen) erworbenen wurden oder die Sie uns unabhängig hiervon
zur Einlagerung überlassen. Edelmetallprodukte und Zubehör mit festen Preisen (sog. Geschenkartikel) werden nicht zur
Wertlagerung angenommen. Soweit sich aus den Wertlagerbedingungen nichts anderes ergibt, gelten ergänzend die
gesetzlichen Vorschriften (§§ 467 ff HGB und 688 ff BGB).
(2) Verbraucher im Sinne der
gesetzlichen Definition ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Mehrere
Verbraucher können nach Maßgabe von § 6(3) gemeinsam Vertragspartner werden. Wird bei Vertragsschluss eine Firma als
Kunde angegeben, wird diese als Unternehmer unser Vertragspartner. Unsere Geschäftstätigkeit
und insbesondere unser Internet-Angebot richtet sich, vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelfall,
ausschließlich an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in Deutschland
haben.
(3) Betreiber des Wertlagers und Ihr Vertragspartner ist:
Degussa Sonne/Mond Goldhandel GmbH (Degussa),
mit Sitz in München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 188979.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 275313528.
Postadresse: Degussa Goldhandel GmbH – Wertlagerung –, Kettenhofweg 29, 60325 Frankfurt am Main
E-Mail: wertlagerung@degussa-goldhandel.de
Telefon: +49
(0)69 860068-160
Fax: +49 (0)69-860068-222
(4) Wir behalten uns vor, die Wertlagerung nicht selbst durchzuführen, sondern uns hierzu, auch über ein anderes
Unternehmen der Degussa Gruppe, eines u.a. auf die Lagerung und Aufbewahrung wertvoller Güter spezialisierten
Wertlagerunternehmens zu bedienen, welches über hierfür geeignete Räumlichkeiten einschließlich notwendiger
technischer und personeller Sicherheitseinrichtungen verfügt. Mit Abschluss des Lagervertrags gestatten Sie
also die hiermit ggf. verbundene Einlagerung bei einem Dritten.
(5) Für den mehrwertsteuerfreien
Erwerb auch anderer Edelmetalle als Gold bieten wir für bestimmte Produkte die Wertlagerung inn unserem Degussa
Zollfreilager an. Für das Zollfreilager gelten die
gleichen Bedingungen wie für das reguläre Degussa Wertlager, sofern insbes. im Rahmen der Kosten der Wertlagerung
(siehe § 5 mit Preisliste) nichts anderes bestimmt ist. Käufe in das Degussa Zollfreilager können
nur stationär über eine unserer Niederlassungen sowie über unseren Webshop beauftragt werden. Dort erfahren Sie auch mehr über die für den Kauf
in das Zollfreilager möglichen Produkte.
(6) Die Wertlagerbedingungen regeln die Einzelheiten des Lagervertrags
und enthalten zugleich wichtige Kundeninformationen in der rechtlich maßgeblichen Fassung. Über Links auf unserer
Webseite, können Sie die Wertlagerbedingungen bei Online-Vertragsschlüssen abrufen, auf Ihrem Computer speichern
und/oder ausdrucken. Die Wertlagerbedingungen werden Ihnen aber auch nochmals mit bzw. innerhalb einer angemessenen
Frist nach Vertragsschluss und vor Beginn unserer Dienstleistung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail,
als PDF-Anhang oder als Papierausdruck) von uns zugesandt bzw. ausgehändigt.
(7) Wir sind berechtigt, die
Wertlagerbedingungen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu ändern, insbes. an aktuelle rechtliche und
kommerzielle Entwicklungen anzupassen. Derartige Änderungen werden für laufende Verträge über Ihren jeweiligen
Lagerbestand wirksam, wenn Sie den neuen Bedingungen (z.B. im Rahmen Ihrer letzten Einlagerung) zugestimmt haben
oder wir Ihnen die Änderungen in Textform mitteilen und Sie ihnen innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung
nicht widersprechen. Auf diese Folge werden wir Sie in der Mitteilung nochmals besonders hinweisen. Die
Kündigungsrechte beider Parteien bleiben unberührt.
(8) Sämtliche Verfügungen und sonstige rechtserhebliche
Erklärungen in Bezug auf den Lagervertrag (z.B. Auslagerung, Kündigung) sind von Ihnen schriftlich, d.h. in Textform
(insbes. E-Mail, Telefax) oder in Schriftform (eigenhändig unterschriebener Brief), abzugeben. Aus
Sicherheitsgründen empfehlen wir die Schriftform. Gesetzliche Prüf- und Formvorschriften sowie weitere Nachweise
insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(9) Sofern uns eine
E-Mail-Adresse von Ihnen vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer elektronischen Kommunikation durch uns
(z.B. Übersendung von Kontoauszügen und Rechnungen als PDF) einverstanden sind. Auf Wunsch senden wir Ihnen
schriftliche Mitteilungen auch gerne per Post zu.
§ 2 Vertragsschluss, Benutzerkonto, Legitimationsprüfung, Einlieferung
(1)Der Lagervertrag kann sowohl stationär in einer Degussa Niederlassung als auch im Fernabsatz, d.h. je nach Angebot postalisch, telefonisch oder online über unsere Website abgeschlossen werden. Sofern Sie die Einlagerung zusammen mit einer Bestellung in unserem Online-Shop für Edelmetalle in Auftrag geben wollen (Wahl der Versandart „Einlagerung“), erfolgt der Abschluss des Lagervertrages zusammen mit dem Kaufvertrag über die Ware (siehe § 2 der Online-Shop-AGB). Beim Abschluss eines Goldsparplans in der Variante „Wertlagersparen“ erfolgt der Abschluss des Lagervertrages, wenn Sie noch kein Degussa Wertlager besitzen, zusammen mit dem Sparvertrag (siehe § 7 der Sparplanbedingungen). In allen Fällen des Online-Vertragsschlusses müssen Sie sich unter Angabe Ihrer vollständigen und wahrheitsgemäßen Daten zunächst als Kunde registrieren und dabei ein Passwort festlegen. Einzelheiten hierzu sind in den Degussa Benutzerkonto-Bedingungen geregelt. Sofern Sie bereits als Einlagerungs-Kunde bei uns registriert sind, werden künftige Einlagerungen automatisch Ihrem bestehenden Degussa Wertlager zugeordnet.
(2) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir
gehalten, bei Vertragsschluss eine Legitimationsprüfung des Kunden und ggf. des/der (weiteren)
Verfügungsberechtigten (Bevollmächtigte(r), gesetzliche(r) Vertreter) vorzunehmen. Entsprechendes gilt aus
Sicherheitsgründen bei späteren Verfügungen und Auslagerungen (vgl. § 6(2)). Die Legitimationsprüfung erfolgt in der
Regel durch persönliche Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (insbes. Personalausweis oder Reisepass)
und ggf. weiterer Nachweise (z.B. Geburtsurkunde bei minderjährigen Kunden, gerichtliche Sorgerechtsentscheidung
bzw. Sorgerechtserklärung für Alleinerziehende, Vollmachtsurkunde, Handelsregisterauszug bei Unternehmen). Es ist
das jeweilige Originaldokument oder eine amtlich beglaubigte Fotokopie vorzulegen. Wird der Vertrag im Fernabsatz
(postalisch, telefonisch oder online) abgeschlossen, ist die Legitimationsprüfung unverzüglich in einer unserer
Niederlassungen oder im Postident-Verfahren nachzuholen. Eine unpersönliche Prüfung durch Übersendung einer
Fotokopie der Legitimationsdokumente (insbes. Ausweiskopie) per Post können wir dann zulassen, wenn Ihre
Überweisungen oder SEPA-Lastschriften an uns unmittelbar von einem Zahlungskonto erfolgen, das bei einem in
Deutschland ansässigen Kreditinstitut auf Sie (d.h. auf unseren Kunden bzw. dessen gesetzlichen Vertreter) als
Kontoinhaber geführt wird.
In allen Fällen können wir zur Bestätigung des Vertrags und der Legitimationsprüfung
sowie als Unterschriftenprobe im Hinblick auf spätere Verfügungen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen eine von
Ihnen gegengezeichnete Vertragsausfertigung oder – nach Ihrer Wahl – die Überlassung einer Fotokopie Ihres Ausweises
verlangen. Solange die Legitimationsprüfung nicht zweifelsfrei abgeschlossen wurde, sind keine Verfügungen aus dem Wertlager möglich und sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Sobald
beim Kauf der Ware der Rechnungsbetrag vollständig bezahlt wurde bzw. beim Wertlagersparen das entsprechende
Sparziel erreicht ist und wir ein entsprechendes Stück für Sie aus dem Sammellager aussortiert haben, geht das Eigentum hieran auf Sie
über. Ab diesem Zeitpunkt besitzen wir die Ware (fortan auch Lagergut/Güter) für Sie als deren
Eigentümer (§ 930 BGB). Unbeschadet Ihres etwaigen gesetzlichen Widerrufsrechts (siehe § 3) veranlassen wir dann
unverzüglich die Einlieferung des Lagerguts in das Degussa Wertlager. Hiervon informieren wir Sie beim Kauf der Ware
per E-Mail oder einfachem Brief (Zahlungsbestätigung). In allen Fällen erhalten Sie nach Vollzug
der Einlagerung Ihren ggf. aktualisierten Wertlagerbeleg (siehe § 4(2)).
§ 3 Widerrufsrecht
(1) Sofern der Vertragsschluss über unseren Online-Shop oder als sonstiges Fernabsatzgeschäft erfolgt und Sie Verbraucher sind, können Sie den Abschluss des Lagervertrages aufgrund gesetzlicher Vorschriften widerrufen. Hierüber informieren wir Sie nach Maßgabe der gesetzlichen Muster nachfolgend. Ein Widerruf des Lagervertrages lässt den ggf. daneben abgeschlossenen Kaufvertrag über die Ware unberührt.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie uns (Degussa Goldhandel GmbH – Wertlagerung –, Kettenhofweg 29, 60325 Frankfurt am Main, E-Mail:
wertlagerung@degussa-goldhandel.de, Telefon: +49 (0)69-860068-160, Fax: +49 (0)69-860068-222) mittels
einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden,
das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,
die wir von Ihnen in Bezug auf den Lagervertrag erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen
ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden
Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns
einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung
des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich
zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(2) Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An: Degussa Goldhandel GmbH – Goldsparplan –, Kettenhofweg 29, 60325 Frankfurt am Main, E-Mail: goldsparplan@degussa-goldhandel.de, Fax: +49 (0)69-860068-160
– Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*) ___________________________________________________
– Name des/der Verbraucher(s) ___________________________________________________
– Anschrift des/der Verbraucher(s) ___________________________________________________
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ___________________________________________________
– Datum ___________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen
§ 4 Durchführung der Wertlagerung, Auslagerung
(1) Zur Durchführung der Wertlagerung und der Zollfreilagerung unterhalten wir, ggf. bei einem spezialisierten
Lagerunternehmen, für die Kunden der Degussa-Gruppe einen besonderen Sicherheitsraum (einheitlich: Degussa
Wertlager). Aus Sicherheitsgründen können wir Ihnen keinen unmittelbaren Zugang zum Degussa-Wertlager
und den eingelagerten Gütern gewähren.
(2) Die im Degussa Wertlager eingelagerten Güter werden nicht in Sammellagerung aufbewahrt, sondern jedes
Lagergut ist mittels einer einmalig vergebenen Identifikationsnummer (Ident-Nr) exklusiv einem Kunden
zugeordnet. Hierüber erhält der Kunde unverzüglich nach Einlagerung einen auf ihn ausgestellten, schriftlichen
Einlagerungsbeleg (Wertlagerbeleg) zugesandt. Weiterhin erhält der Kunde mit jeder Wertlagerrechnung eine aktuelle
Bestandsübersicht und ein Lagerbewegungsprotokoll übermittelt. Im persönlichen Benutzerbereich des Degussa
Online-Shops kann der Wertlagerbestand und dessen ungefähren Marktwert nach Maßgabe der Degussa Benutzerkonto-Bedingungen
jederzeit online eingesehen werden.
(3) Zur
Sicherung der eingelagerten Güter bedienen wir uns eines unter Beteiligung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers
entwickelten Kontrollsystems, das es uns jederzeit ermöglicht, den aktuellen Bestand der Einlagerung für jeden
einzelnen Kunden festzustellen und zu überprüfen. Neben den Kontroll- und Bestandsberichten finden in regelmäßigen
Abständen auch physische Bestandskontrollen (Stichproben) durch den von uns beauftragten Wirtschaftsprüfer statt.
Eine Fotokopie der Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers über das Ergebnis der letzten Bestandskontrolle stellen wir
auf Wunsch zur Verfügung.
(4) Sie sind berechtigt, Ihr Lagergut jederzeit heraus zu verlangen (Auslagerung).
Die Auslagerung erfolgt durch Verkauf an uns nach Maßgabe eines gesonderten Vertrags, durch Lieferung an die von
Ihnen benannte Versandadresse innerhalb unseres Liefergebiets (Deutschland/Festland) oder ggf. nach
Terminvereinbarung durch Selbstabholung in einer Degussa Niederlassung. Die Auslagerung muss schriftlich erklärt
werden (siehe § 1 (8)) und die gewünschte Auslagerungsvariante benannt werden. Solange Sie uns nichts anderes schriftlich
mitteilen, bewahren wir Ihre Kundendaten einschließlich Bankverbindung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften
auch zum Zwecke der Durchführung der Auslagerung auf. Für die Legitimationsprüfung bei der Auslagerung gilt § 6 (2).
(5) Die Kosten der Auslagerung einschließlich Versand sind in § 5, die Kündigung des Vertrages ist in § 8
geregelt. Wir können die Auslagerung verweigern, soweit uns wegen offener Forderungen ein gesetzliches Pfandrecht am
Lagergut zusteht (vgl. § 475d HGB) oder Sie sich nicht als verfügungsbefugt legitimieren können. Bei vollständiger
Auslagerung verfällt der Ihnen erteilte Wertlagerbeleg und ist auf Verlangen an uns zurückzugeben.
(6) Insbes.
bei Silber kann trotz ordnungsgemäßer Lagerung eine optische Veränderung der Oberfläche (sogen. Milchflecken o.ä.)
auftreten, die jedoch ohne Einfluss auf den Wert ist und für die wir daher nicht haften.
§ 5 Gebühren und Kosten, Versicherung
(1) Für die Einlagerung, Verwahrung und Auslagerung von Lagergut sowie Verfügungen und Umlagerungen fallen Gebühren
und Kosten gemäß beigefügter Preisliste an, wobei die Lagergebühren
für die Verwahrung vom jeweiligen Lagerbestandswert abhängen.
(2) Bei Kauf im Degussa Online-Shop unter Wahl der
Einlagerung als Versandart ist der Rechnungsbetrag (Kaufpreis nebst Einlagerungspauschale) nach Maßgabe von § 4 der
Online-Shop AGB zu bezahlen. Im Übrigen werden die Lagergebühren quartalsweise nachträglich per Wertlagerrechnung
abgerechnet. Alle vorgangsbezogenen Gebühren und Kosten sind jeweils im Voraus zur Zahlung fällig. Wir behalten uns
vor, die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zur Bezahlung unserer Forderungen zu verlangen.
(3) Ihre
Lagerbestände sind im branchenüblichen Umfang zum vollen Wert gegen Verlust und Beschädigung versichert. Der
Versicherungsschutz ist im Vertrag inbegriffen und von Ihnen nicht gesondert zu vergüten.
§ 6 Verfügungsbefugnis, Vollmacht, Kundenmehrheit, Rechtsnachfolge
(1) Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen und rechtswirksam erteilter Vollmachten gilt nur der bei uns
registrierte Kunde bzw. dessen gesetzliche(r) Vertreter als berechtigt, über das ihm zugeordnete Degussa Wertlager
und die dort eingelagerten Güter zu verfügen. Die Verfügungsbefugnis umfasst das Recht, Ein- und Auslagerungen
vorzunehmen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen in Bezug auf den Lagervertrag abzugeben und entgegenzunehmen.
Soweit sich aus einer im Original vorgelegten Vollmachtsurkunde nichts anderes ergibt, gilt diese über den Tod des
Kunden hinaus, berechtigt jedoch nicht zu Kündigungen, Vertragsänderungen und Erteilung von Untervollmachten.
(2)
Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen muss sich die jeweils handelnde Person bei jeder Verfügung identifizieren
und, sofern sie nicht selbst Kunde ist, als für den Kunden vertretungsberechtigt legitimieren. Sofern uns nichts
anderes bekannt ist, gilt generell diejenige Person als für den Kunden (insbes. Unternehmen/Firma)
vertretungsberechtigt, die bereits bei Vertragsschluss wirksam in seinem Namen gehandelt hat oder der, ebenfalls
nach entsprechender Legitimationsprüfung durch uns, nachträglich wirksam Vollmacht vom Kunden erteilt wurde. Mit
Eintritt der Volljährigkeit eines bei Vertragsschluss minderjährigen Kunden endet die gesetzliche Vertretungsmacht
der Eltern und es ist eine eigene Legitimationsprüfung des Kunden durchzuführen. Die Möglichkeit der Online-Einsicht
über das einem Elternteil zugeordnete Benutzerkonto bleibt bis auf schriftlichen Widerspruch des Kunden erhalten. In
allen Fällen wird insbesondere eine Empfangsvollmacht oder -quittung nur in Schriftform (Unterschrift) und unter
Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises sowohl des Bevollmächtigten als auch des Kunden anerkannt. Im Übrigen
gilt für die Legitimationsprüfung bei Verfügungen § 2(2) entsprechend.
(3) Sind mehrere Personen (z.B.
Ehegatten, Lebenspartner) gemeinsam Kunden des Lagervertrags und ist nicht ausnahmsweise eine gemeinschaftliche
Verfügungsbefugnis individuell vereinbart („und“-Wertlager), sind sie jeweils einzeln und ohne Mitwirkung des
anderen über das Wertlager verfügungsbefugt („oder“-Wertlager). Die Einzelverfügungsbefugnis berechtigt nicht zu
Kündigungen, Vertragsänderungen und Erteilung von Vollmachten. Wenn ein Kunde die Einzelverfügungsbefugnis uns
gegenüber schriftlich widerruft, entsteht ein „und“-Wertlager und es kann nur noch gemeinschaftlich unter Mitwirkung
aller Kunden über das Lagergut verfügt werden. Das Widerrufsrecht steht auch den Erben eines von mehreren Kunden –
jedem für sich alleine – zu.
(4) Eine Abtretung der Rechte aus dem Lagervertrag (insbesondere zur Übereignung
des Lagerguts an einen Dritten) ist aus Sicherheitsgründen nur in Schriftform und mit unserer schriftlichen
Zustimmung wirksam. In diesem Fall wird der Lagervertrag nach Legitimationsprüfung des neuen Kunden auf diesen
umgeschrieben. Der neue Kunde erhält, ggf. unter Übernahme der Identifikationsnummer, einen neuen Wertlagerbeleg. Der dem
bisherigen Kunden erteilte Wertlagerbeleg verfällt und ist an uns zurückzugeben.
(5) Erben legitimeren sich
durch Erbschein, notarielle Verfügung von Todes wegen nebst Eröffnungsniederschrift oder ein Europäisches
Nachlasszeugnis, sofern das Erbrecht nicht durch andere Dokumente einfacher und/oder kostengünstiger nachgewiesen
werden kann. Sind nach den vorgelegten Dokumenten und unserer Kenntnis vom Sachverhalt keine Zweifel über die
Erbfolge oder die Verfügungsbefugnis (z.B. wegen Testamentsvollstreckung) begründet, dürfen wir die als Erbe(n)
bezeichnete(n) Person(en) als verfügungsbefugt ansehen und insbesondere mit befreiender Wirkung an sie leisten. Wenn
nichts anderes vereinbart, bleibt die Verfügungsbefugnis eines weiteren Kunden und eines für den Fall des Todes oder
über den Tod hinaus Bevollmächtigten unberührt. Sobald wir vom Tod eines Kunden Kenntnis erhalten, sind wir
berechtigt (außer in Fällen konkreten Missbrauchsverdachts jedoch nicht verpflichtet), eine Verfügung oder Weisung
eines (auch Einzelverfügungsberechtigten) weiteren Kunden oder Bevollmächtigten nur noch mit Zustimmung des/der
Erben auszuführen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Einzelverfügungsbefugnis oder die Vollmacht seitens eines
mehrerer Erben widerrufen wurde.
§ 7 Schadensersatzhaftung
(1) Unsere Schadensersatzhaftung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes
bestimmt ist.
(2) Bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, insbes. für Schäden, die durch den
Verlust oder die Beschädigung des Lagergutes in der Zeit von der Übernahme zur Lagerung bis zur Auslieferung
entstehen, haben wir Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
– für Schäden aus der
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen
darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch
Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz bleiben in allen Fällen unberührt.
§ 8 Kündigung des Vertrages
(1) Der Lagervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von Ihnen und von uns zum Ende eines jeden
Kalendermonats gekündigt werden. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
(2) Die Kündigung hat schriftlich gemäß § 1 (8) zu erfolgen. Die Auslagerung des Lagergutes erfolgt
nach Maßgabe von § 4 (4) und (5). Bis zur tatsächlichen Beendigung des Lagervertrags sind die Lagergebühren weiter
zu entrichten.
§ 9 Rechtswahl, Streitbeilegung, Gerichtsstand
(1) Für die Wertlagerbedingungen und die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des
Staates, in dem Sie als Verbraucher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
(2) Wir sind
bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus der Vertragsbeziehung mit unseren Kunden einvernehmlich zu regeln.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir jedoch nicht
verpflichtet und grundsätzlich auch nicht bereit. Eine verbindliche Entscheidung hierüber treffen wir im Einzelfall
nach Entstehen der Streitigkeit. Unsere Entscheidung teilen wir Ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften zusammen
mit den Kontaktdaten einer für Sie zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle mit, wenn die Streitigkeit nicht auf
direktem Weg beigelegt werden konnte. Im Übrigen stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Der ordentliche Rechtsweg bleibt für beide Parteien offen. Für den Verbrauchergerichtsstand gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
(3)Sind Sie als Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus
dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in München, Deutschland. Entsprechendes gilt,
wenn Sie als Kunde sonstiger Unternehmer sind. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am
Erfüllungsort der Lagerverpflichtung oder an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.
Stand: März 2023